Petitionsinitiative 1989 - 2009 - 3. Forderung

Daraus hat sich das folgende Bild der 3. Forderung der Petition ergeben:

Die Axiome der »dreistufigen Volksgesetzgebung«

Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht,

1. aus ihrer Mitte jederzeit Gesetzesinitiativen zu den Entwicklungen der gesellschaftlichen Lebensgebiete zu ergreifen und diese Initiativen – mit einer bestimmten Anzahl sie unter­stützender Stimmberechtigter – in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einzubrin­gen.

2. Wenn das Parlament diese Initiativen nicht beschließt, müssen diese die Möglichkeit haben, ein Bürgerschaftsbegehren einzuleiten.

3. Erreicht dieses innerhalb der Dauer der Unterzeichnungskampagne die erforderliche Zahl zustimmender Unterschriften Stimmberechtigter, findet innerhalb einer Frist von mindestens einem halben und höchstens einem Jahr ein Bürgerschaftsentscheid statt. Es gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Beschlossene tritt in Kraft.

4. Die Medienbedingung. In den Monaten zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Bürgerschaftsbe­gehren und dem Bürgerschaftsentscheid hat das Pro und das Kontra zum Abstimmungsgegenstand im öffentlichen Diskurs in allen Massenmedien das gleiche Recht zur Darstellung seiner Argumente.

Ein Ombudsrat, gebildet aus Vertretern der Medien und Vertretern der jeweiligen Initiative sowie einer vom Bundespräsidenten berufenen Mediatorengruppe ist für die Gestaltung des Prozesses der Information und Diskussion verantwortlich.

5. Das Nähere bestimmt ein Ausführungsgesetz.

Schlussbemerkung. Auf die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter – um ihre Entscheidung in der Richtung eines gewünschten Ergebnisses zu beeinflussen – mit irgendwelchen Mitteln Druck auszuüben, würden wir als einen Wiederspruch ansehen zu dem Begriff gei­stiger Freiheit, wie wir ihn als philosophisches Fundament einer Kultur der Menschenwürde, zu der wir wesentlich auch eine Demokratie der Mündigen zählen, für unantastbar, für zu achten und zu schützen halten. In diesem Sinn freuen wir uns über die Bereitschaft zu Gesprächen über das Vorgebrachte. Wir stehen dafür jederzeit gerne zur Verfügung.

31. Oktober 2009

Für die Petitionsgemeinschaft der »Initiative 1989 – 2009«
Zum 9. November 2009
Wilfried Heidt, Ines Kanka, Gerhard Meister

Panoramastr. 30 – 88147-Achberg – Tel. 08380-500
petition@volksgesetzgebung.info


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