Petition 28. 12 . 1983

Titelblatt der Petition 1983

Die erste Petition [1983/84]

Das Projekt »Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung« ist während der letzten Phase der Kampagne der Friedensbewegung gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland entstanden. Durch den ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Simon kam im November 1982 bei einem evangelischen Kirchentag der Gedanke in die Debatte, es solle der Bevölkerung mit einer Volksbefragung die Gelegenheit gegeben werden, in der Stationierungsfrage den demokratischen Mehrheitswillen festzustellen.

Mit einer Volksbefragung deshalb, weil die »herrschende Meinung«, der auch Simon und die Grünen im Bundestag folgten, war, das Grundgesetz erlaube die Durchführung eines Volksentscheides nicht bzw. nur auf dem Weg einer Verfassungsänderung, was aber wegen der dafür erforderlichen parlamentarischen Zweidrittelmehrheit ein aussichtsloses Unterfangen sei.

Diese verfassungsrechtliche Beurteilung, wie sie in den Stellungnahmen von Engelhardt und Dach zum Ausdruck kam, wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis dahin noch nie ernsthaft in Frage gestellt bzw. einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen. Zwar wurde während der neunzehnhundertfünfziger, -sechziger und -siebziger Jahre mehrfach die Forderung laut, das Abstimmungsrecht des Volkes zu ermöglichen, doch niemals hat sich eine der im Bundestag vertretenen Parteien dieses Anliegen zu eigen gemacht.

In dieser Situation bildete sich im Arbeitszusammenhang des 1971 gegründeten Internationalen Kulturzentrums Achberg eine Forschungsgruppe, welche sich die Aufgabe stellte, den ganzen Komplex der Volksgesetzgebung unter den verschiedensten Aspekten in ihrer Entwicklung seit der Französichen Revolution und insbesondere der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts zu erkunden.

Diese Arbeit führte zu der Erkenntnis, dass die weit verbreiteten Ansichten zu dem ganzen Thema wenig überzeugend begründet und zum Teil schon durch bisher nicht publizierte Quellen – zum Beispiel die Arbeit des Parlamentarischen Rates 1948/49 betreffend – zu widerlegen waren.

Obwohl die Forschungsgrupppe noch längst nicht alle Fragen geklärt hatte, entschloss man sich im Laufe des Jahres 1983 zu einer politischen Initiative: Zur »Aktion Volksentscheid«, die am 28. Dezember 1983 mit einer Petition an den Deutschen Bundestag herantrat, er möge in Ausführung des Grundgesetzes Artikel 20 Absatz 2 nach der Idee einer »dreistufigen Volksgesetzgebung« ein »Bundesabstimmungsgesetz« beschließen, um dergestalt die Möglichkeit zur außerparlamentarischen Gesetzesinitiative und für Volksbegehren zum Volksentscheid zu eröffnen.

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