Achberger Memorandum

Deckblatt des Achberger Memorandums

Achberger Memorandum [1987]

Das »Achberger Memorandum« ist der Begründungstext für die am 23. Mai 1987 dem XI. Deutschen Bundestag eingereichte Petition der Initiative »Volksentscheid zum 23. Mai 1989«. Sie schließt an eine erste Petition zur Regelung eines Bundesabstimmungsgesetzes vom 28. Dezember 1983 an, die vom Bundestag am 4. Oktober in einer Plenumsdebatte abgelehnt worden ist. Die Petition »Volksentscheid zum 23. Mai 1989« ist die sowohl konzeptionelle Weiterentwicklung der Idee der direkten Demokratie zur »dreistufigen Volksgesetzgebung« als auch die theoretische Vertiefung des Prinzips der Volkssouveränität in seiner ambivalenten historischen Entwicklung insbesondere in der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts u. a. aufgrund von bisher unveröffentlichten Quellen aus den Protokollen des Parlamentarischen Rates [1948/49]. Das Ziel der Petition war es, zum 40. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes einen Volksentscheid über die Einführung der Volksgesetzgebung durchzuführen. Weil der Bundestag auch dieses Projekt ablehnte, hat die Initiative zum 23. Mai 89 mit einem »Stimmbrief« eine selbstorganisierte Abstimmung in Gang gesetzt. Diese Kampagne, der im Juni 1989 mit dem Projekt des »Weimarer Memorandums« eine aus der Verfassungsgeschichte der DDR entwickelte Parallinitiative zur Seite trat, wurde zum  bisherigen Höhepunkt der Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland.

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