Begriff des demokratischen Souveräns

Zum Begriff des demokratischen SouveränsBertold Hasen-Müller / Wilfried Heidt
Zum Begriff des »demokratischen Souveräns« [1990]

Die Tatsache, daß das Bonner Grundgesetz 1949 nur von den Volksvertretungen der Länder, den Landtagen, und nicht vom Bundesvolk angenommen worden ist, hat hierzulande über die Jahre einer Auffassung Vorschub geleistet, als sei unsere Demokratie nicht auf die Grundlage der Verfassungslogik (Volkssouveränität) und einer daraus folgenden Verbindlichkeit (Legitimität) gegründet, sondern - im Rückblick auf Weimar - Konsequenz reiner »Lebenserfahrung«.

Wir begegnen damit einem Demokratieverständnis, das nicht mehr auf das »Urbild einer Rechtsgemeinschaft freier Bürger« gegründet sein will, ...

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