Der politische Aspekt

III.

Der politische Aspekt

1.

Schluss sein mit dem verfassungswidrigen System des
vormundschaftlichen Parlamentarismus
mit seiner
Verhinderung der grundgesetzlich vorgesehenen
komplementär-partizipatorischen Demokratie
- GG Artikel 20 Absatz 2 [siehe
›› I.] -
wird aller Erfahrung nach jedoch erst dann, wenn
bei den mündigen Bürgerinnen und Bürgern
- gleich dem Weckruf des gallischen Hahns -
der starke
Gemeinwille [„Volonté générale“,
Rousseau,
›› II.] erwacht.

2.

Das wird dann geschehen, wenn alle,
die auf die Ausübung des plebiszitären Teils ihres
demokratischen Selbstbestimmungsrechtes künftig
ebenso wenig verzichten wollen wie auf ihr Wahlrecht,
sich auf dem Boden der vorliegenden Petition vereinigen.
Dies würde dann die »nach allen Regeln der Kunst«
begründete, der Zahl nach stärkste und insofern
demokratisch auch wirksamste Demonstration werden;
zugleich die historisch erste geistige Revolution,
die zugleich und unmittelbar auch eine politische ist -

ein nächster Schritt auf dem Weg der menschlichen
Emanzipationsgeschichte - ganz auf der Höhe der Zeit.

3.

Alle, die sich an diesem Projekt beteiligen, »kostet« das
nicht mehr, als aus klarer Erkenntnis einen diesbezüglichen
Willen zu bekundenein Akt aktiver Würde des Menschen.
Wenn diese wenig aufwendige politische Kapitalbildung
in einem Prozess der
Kommunikation und Vernetzung mit
allen freien Mitteln der modernen Zivilisation erfolgt,
werden ab einem bestimmten Grad der
Bündelung der Kräfte und ihrer kreativen Äußerungen
auch die zunächst noch schweigenden Massenmedien
diesem Petitionsvorgang Beachtung schenken.
Mit der Folge, dass auch der Deutsche Bundestag
sich mit dem Anliegen mehrheitlich verbinden wird.
Es hängt alles nur vom Willen der Wollenden ab.

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