Sehr geehrte Damen und Herren,
Direkte Demokratie in den Kommunen schätze ich sehr. Hier gibt es zahlreiche Beispiele für gelungene Selbstbestimmung. Bürgerbegehren und entscheide sind außerdem eine wichtige Kontrolle und Ergänzung der Stadt- und Gemeinderäte. Mitbestimmung vor Ort ist ein wichtiger Faktor um die Politiknähe zu erhöhen und mehr Menschen in das gesellschaftliche Leben und den politischen Entscheidungsprozess einzubinden.Für notwendig und richtig halte ich auch Volksentscheide bei
Souveränitätsübertragungen, etwa einem EU-Verfassungsvertrag. Derart grundlegende Entscheidungen, die die Macht und Entscheidungsbefugnis des Souveräns, sprich des Volkes, betreffen, kann auch nur dieses selbst legitimieren.
Generell bin ich auf Bundesebene jedoch von der repräsentativen Demokratie überzeugt: Hier müssen bei den inhaltlichen Entscheidungen und Gesetzesvorhaben eine Fülle von Faktoren gegeneinander abgewogen werden. Viele Entscheidungen lassen sich zwar populistisch in Schlagworte fassen, das wird aber oftmals der Sache nicht gerecht. Die ausreichende Würdigung
der einzelnen Komponenten und die Abschätzung der möglichen Auswirkungen sind bei Ja/Nein - Volksentscheiden häufig nicht möglich. Hinzu kommt, dass zahlungskräftige Lobbygruppen den Ausgang eines Volksentscheides maßgeblich beeinflussen können, die vielleicht besseren Argumente der Gegenposition werden dagegen nur bedingt gehört. Abgeordnete haben hier durch ihre Arbeit in Ausschüssen und Arbeitskreisen der Fraktionen deutlich mehr Hintergrundwissen und die Möglichkeit, sich umfassender und neutraler zu informieren.
Um die Anbindung der Parlamentarier an den Wahlkreis zu erhöhen und die persönliche Verpflichtung und Verantwortung gegenüber den Wählern zu steigern halte ich es für unverzichtbar, die Personalauswahl der Parteien zu demokratisieren. Dazu gehört in erster Linie auch die Reform des Wahlrechts und die flächendeckende Einführung z. B. des Kumulierens. Auch für das
deutsche System gänzlich neue Instrumente wie etwa offene Vorwahlen halte ich für sehr überlegenswert.
Viele Grüße,
Johannes Vogel
Kommentare
Eine Nachfrage an Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr Vogel,
was soll all das, was sie sich da zusammengestellt haben. Sie scheinen nicht mal informiert zu sein, dass die Fraktion der FDP im 16. Bundestag selbst einen Gesetzentwurf zur dreistufigen Volksgesetzgebung eingebracht hat. Sie finden ihn auf unserer Homepage http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/entwuerfe. Im übrigen haben Sie überhaupt nichts zur Kenntnis genommen von unserer Petitionsschrift www.volksgsetzgebung-jetzt.de/petition-09/hauptteil und die sie wissenschaftlich begründenden Texte bzw. die Dokumente zum historischen Kontext. Jedenfalls zeigt kein einziger Satz ihrer Mitteilung, dass sie etwas davon zur Kenntnis genommen hätten. Erst wenn Sie auch dann von dem überzeugt sind, was Sie uns geschrieben haben, macht es Sinn, darauf einzugehen. Wir erwarten Ihre ehrliche Antwort, ob Sie das, was wir vorgeben, zur Kenntnis genommen haben.
Mit Grüßen
Wilfried Heidt
Eine weitere Antwort von Johannes Vogel
Sehr geehrter Herr Heidt,
ich habe das sehr wohl zur Kenntnis genommen, kenne das Ziel ihrer Initiative und auch die Position meiner Partei. Ich vertrete an dieser Stelle aber nun mal eine Minderheitenposition in der FDP. Um ihnen nicht einfach ein “dagegen” zu schreiben, habe ich meine Position kurz erläutert. Wenn Sie eine andere Rückmeldung erwartet haben, müssten Sie Ihre Erwartungshaltung bitte ein wenig konkretisieren (möglicherweise habe ich diese den bei mir eingehenden Postkarten falsch entnommen...). Dann liefere ich Ihnen das Gewünschte gerne nach!
Aber: Bitte im Ton nicht so, als ob ich mich für irgendetwas rechtfertigen müsste. Das ist ein freies Land und wir sollten gegenseitigen Respekt für die jeweiligen Positionen haben - gerade Sie als jemand, der für mehr Demokratie streitet (was uns eint – nur die konkreten Wege unterscheiden sich m. E. halt etwas)!
Viele Grüße,
Johannes Vogel
Schade, sehr geehrter Herr Vogel
Schade, sehr geehrter Herr Vogel, dass Sie die Chance nicht genutzt haben. Jedenfalls gibt es in Ihren Ausführungen nirgends auch nur den geringsten Bezug zu unserer Wissenschaft von der "dreistufigen Volksgesetzgebung". Beim besten Willen ist nirgends zu erkennen, dass Sie diese Wissenschaft zur Kenntnis genommen hätten. Jedenfalls findet sich in keinem Satz auch nur die geringste Auseinandersetzung mit unseren Argumenten. 2 x 2 = ist nun mal 4, Mehrheitsposition hin, Minderheitposition her. Was allein sagen Sie zur Position des Bundesverfassungsgerichtes, die wir ja auch in DIE ZEIT, Nr. 40 S. 10 zitieren? Nur mal dieses eine Argument: Bitte geben Sie uns darauf Ihre Antwort. Das ist unabänderliches Verfassungsrecht. Oder?
Wir werden Diskurs mit Ihnen wie den mit allen andern ins Netz stellen.
Beste Grüße
Wilfried Heidt