Die Gretchenfrage - Aufbauinitiative

Der nachstehende Text bildete die Aufbauinitiative für die Petition und richtete sich an alle Kandidatinnen und Kandidaten, die für die 17. Legislaturperiode Abgeordnete im Deutschen Bundestag werden wollten:

Die »Gretchenfrage«

wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger

»Wie haltet Ihr‘s mit der Bürgerschaftsdemokratie?«

1. Das Bundesverfassungsgericht erinnerte vor kurzem – in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag der EU vom 30. Juni 2009 – mehrfach nachdrücklich daran [s. Petitionstext ›› Begründung, Einleitung], dass nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das elementarste Grundrecht des Volkes bei der Ausübung der »Staatsgewalt« nicht nur im Wählen seiner parlamentarischen Vertretung, sondern auch im direkt-demokratischen Abstimmungsrecht der Bürgerschaft besteht. Hier heißt es: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.«

2. Seit der 11. Legislaturperiode [1983 ff.] lagen nun aber dem Deutschen Bundestag aus der Zivilgesellschaft immer wieder Petitionen vor, mit denen Vorschläge gemacht wurden, wie – mit Einbeziehung des außerparlamentarischen Gesetzesinitiativrechtes und des Volksbegehrens – dieses Recht auf der Höhe der Zeit zu regeln wäre, damit der Volkssouverän als mündiges Subjekt einer mündigen Demokratie in Ausübung seiner politischen Selbstbestimmung frei und demokratisch den Gemeinwillen zur Verwirklichung des Gemeinwohles bilden kann. Doch die wechselnden Mehrheiten der Volksvertretung haben es nicht vermocht, für dieses längst überfällige Volksanliegen die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen. Bisher fehlte dafür auf allen Seiten des Parlamentes der nachdrückliche politische Wille.

3. So ist zu befürchten, dass auch in der neuen Legislaturperiode das Spiel der Parteiinteressen auf Kosten des Volkswillens weitergeht und wir mit der Wahl unsere demokratische Mündigkeit und Kompetenz weiterhin ad acta legen und wie üblich mit Lamentieren, folgenlosem Kritisieren, gelegentlichem Demonstrieren oder mehr und mehr uns von der Politik überhaupt desinteressiert abwendend für erneut vier Jahre auf den Bänken der »Zuschauerdemokratie« Platz nehmen müssen, aber ohnmächtig die Folgen der parlamentarischen Parteipolitik im »vormundschaftlichen Staat« wie bisher so auch künftig zu tragen haben [mit all den von den Mächtigen der Finanz-, Wirtschafts- und Medienwelt erzeugten »Krisen« auf allen Gebieten unseres kulturellen, sozialen und naturbedingten Lebens].

4. Deshalb sei jetzt allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für einen Parlamentssitz bei der Bundestagswahl im September bewerben, die »Gretchenfrage« der Demokratie gestellt: Wie steht jede/r Einzelne von ihnen zu dem Vorschlag der Bürgerinitiative »Volksgesetzgebung jetzt«, endlich gem. GG Art. 20 Abs. 2 das Abstimmungsrecht des Volkes zeitgemäß zu regeln? – Ja oder Nein? [Näheres zu diesem Regelungsvorschlag in der Petition Ziff. 3.2]

Von der Beantwortung dieser Frage sollte man aus unserem Verständnis auch seine Wahlentscheidung mit abhängig machen. Optimal wäre es, wenn möglichst viele mündige Demokraten an die sich zur Wahl Stellenden die Frage richten würden, ob sie für den Fall ihrer Wahl im nächsten Bundestag den Vorschlag der Initiative zur Regelung der »dreistufigen Volksgesetzgebung« unterstützen würden. Dann wüsste man wenigstens in dieser Frage vor der Wahlentscheidung, was uns der 17. Deutsche Bundestag bescheren wird. Natürlich sollen die Gewählten ihre Ansicht auch nach der Wahl noch ändern können, doch würde der Vor­gang auf diese Weise transparenter – was ja für die Demokratie wahrlich kein unwichtiger Wert ist.

5. Die Antworten der Kandidaten und Kandidatinnen werden in einer Liste – mit Angabe ihres Namens, ihres Wahlkreises und der Partei, für die sie kandidieren – publiziert, damit alle Wählerinnen und Wähler – ob sie sich an der Wahl beteiligen oder nicht beteiligen werden – diese Auskunft in ihre Wahlentscheidung mit einbeziehen können. – Zur Vereinfachung des Verfahrens dieser Befragung stellen wir die »Gretchenfrage« sowohl im Internet als auch über Postkarte. Diese bitte an die zu Befragenden adressieren und Absender angeben [›› Adressen]. Postkarten können ›› hier bestellt werden.

6. Die Antworten der Befragten bitte auch an die Initiative weiterleiten. Die Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten in den einzelnen Wahlkreisen kann man auch bei den Parteien einholen. Jede/r Stimmberechtige kann die »Gretchenfrage« im Prinzip an alle Bewerberinnen und Bewerber stellen. Je mehr dies geschieht und je mehr Demokratinnen und Demokraten sich am ›› Diskurs beteiligen, desto besser für unser Land!

›› weiter