Kriterien der PetitionDie vier unabdingbaren Kriterien der PetitionDie Forderung der Petition an die Volksvertretung ist, jetzt unverzüglich ein Gesetz zu beschließen, das nach umfassender Information und gesellschaftlicher Diskussion einen Bürgerschaftsentscheid über das nachstehende Verfassungsgesetz ermöglicht und dergestalt die im Artikel 20 des Grundgesetzes normativ veranlagte komplementär-demokratische Grundordnung verwirklicht. Der Bürgerschaftsentscheid soll feststellen, ob die Mehrheit der folgenden Regelung zustimmen will: Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht, 1. aus ihrer Mitte jederzeit Gesetzesinitiativen zu den Entwicklungen der gesellschaftlichen Lebensgebiete zu ergreifen und diese Initiativen – mit einer bestimmten Anzahl sie unterstützender Stimmberechtigter – in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einzubringen. 2. Wenn das Parlament diese Initiativen nicht beschließt, müssen diese die Möglichkeit haben, ein Bürgerschaftsbegehren einzuleiten. 3. Erreicht dieses innerhalb der Dauer der Unterzeichnungskampagne die erforderliche Zahl zustimmender Unterschriften Stimmberechtigter, findet innerhalb einer Frist von mindestens einem halben und höchstens einem Jahr ein Bürgerschaftsentscheid statt. Es gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Beschlossene tritt in Kraft. 4. Medienbedingung. In den Monaten zwischen dem erfolgreich abgeschlossenen Bürgerschaftsbegehren und dem Bürgerschaftsentscheid hat das Pro und das Kontra zum Abstimmungsgegenstand im öffentlichen Diskurs in allen Massenmedien das gleiche Recht zur Darstellung seiner Argumente. Ein Ombudsrat, gebildet aus Vertretern der Medien und Vertretern der jeweiligen Initiative sowie einer vom Bundespräsidenten berufenen Mediatorengruppe ist für die Gestaltung des Prozesses der Information und Diskussion verantwortlich. 5. Das Nähere bestimmt ein Ausführungsgesetz. |