Stephan Stracke [CSU]

Sehr geehrter Herr Heidt,

vielen Dank für Ihre e-Mail. Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Unbestritten ist, dass ein Volksentscheid auf Bundesebene verfassungsrechtlich möglich wäre. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass das Instrument Volksentscheid bei sachlicher Abwägung der Vor- und Nachteil nicht "mehr Demokratie" möglich macht. Dies hat ausschließlich damit zu tun, dass ich das Instrument als solches für unzureichend halte, um wirklich "mehr Demokratie" möglich zu machen. Dies hat folgende Gründe:

- Das Parlament kann in der Plenumsberatung und in den Ausschussberatungen einen sachlichen Interessenausgleich finden, während der Volksentscheid nur die Alternative Ja oder Nein kennt. Der Volksentscheid kennt also keine Beratung und Abwägung und keinen Interessenausgleich wie im parlamentarischen Prozess. Zu bedenken ist zudem, dass viele Fragen der Gesetzgebung höchst komplex sind (z.B. Rente, Krankenversicherung, Pflege, Steuer, Währungsunion) und erst nach sachverständiger Anhörung und Beratung sinnvoll entschieden werden können. Komplexe Fragestellungen können meiner Meinung mit dem Ja- oder Nein-Schema eines Volksentscheides nicht angemessen behandelt werden.

- Gerne wird auch übersehen: Wir leben in einem föderalistischen System; das heißt: die Belange der Länder wären auch bei einem Volksentscheid auf Bundesebene zu berücksichtigen.

- Beim Volksentscheid bestimmt der Fragesteller wesentlich das Abstimmungsergebnis, während das Parlament über die Gesetzesinitiative debattiert, dadurch die Fragestellung erklären, berichtigen, vereinfachen, vertiefen und abändern kann. Das Plebiszit ermächtigt also weniger das Staatsvolk und mehr den Fragesteller, die Parteien und die Medien. Es verstärkt also vorhandene Strukturen starker oder übermäßiger Mächtigkeit und schwächt das demokratisch legitimierte Parlament.

Besser wäre es daher, den Volksentscheid nicht gegen die Parlamentsgesetzgebung zu stellen. Daher halte ich - im Gegensatz zur CSU - die Volksinitiative für ein geeignetes Instrument. Dadurch würde der Wähler einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Themen erhalten, die in der Politik verhandelt werden. Der Vertrag von Lissabon sieht im Übrigen genau dieses Initiativrecht auf der europäischen Ebene vor.

Wie Sie sehen, habe ich zu diesem Thema eine differenzierte Meinung.

Beste Grüße

Stephan Stracke

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