Barbara Höll [Die Linke]

Sehr geehrter Herr Heidt,

Sie können ganz sicher davon ausgehen, dass ich nicht nur diese Initiative unterstütze, sondern die Fraktion DIE LINKE auch in der nächsten Legislaturperiode mit entsprechenden Anträgen und Gesetzentwürfen im Bundestag aktiv werden wird.
Seit vielen, vielen Jahren kämpft meine Partei und meine Fraktion darum, dass die s.g. dreistufige Volksgesetzgebung im Grundgesetz verankert wird.
Auch in der jetzt ablaufenden Legislaturperiode haben wir dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag gebracht: Drucksache 16/1411, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz
Siehe http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7746435673_1601411.pdf

Die repräsentative, parlamentarische Demokratie ist für uns weder das letzte Wort des Grundgesetzes noch der Demokratie-Geschichte. Sie ist zu verbessern und weiter zu entwickeln durch Einführung von Elementen der direkten Demokratie und besserer Kontrollmöglichkeiten für Regierungshandeln.
Demokratie kann sich nicht in Wahlen erschöpfen. Das Grundgesetz bestimmt, dass das Volk seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt (Art.20, 2). Diese Möglichkeiten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland aber nur auf kommunaler und Länderebene, auf Bundesebene praktisch überhaupt nicht.
Die Einführung von Elementen direkter Demokratie können natürlich die politischen, sozialen und ökonomischen Mängel unserer Gesellschaft nicht beheben. Sie erweitern aber den Einfluss der Bevölkerung auf politische Entscheidungen – und das ist dringend notwendig.
Demokratie ist kein „fertiger“ Zustand; Demokratie muss Tag für Tag von Bürgerinnen und Bürgern gelebt werden, sie muss aber auch gelebt werden können: auf allen Ebenen und in allen Bereichen - europäische, internationale wie kommunale Ebene bis hin zur Wirtschaft in der Kommune.
Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, die Politik direkt zu beeinflussen müssen deshalb erweitert und auch auf die Bundesebene übertragen werden. Als wichtige Schritte dahin fordert DIE LINKE
eine dreistufige Volksgesetzgebung. Dabei sollen nicht nur Gesetzesvorlagen, sondern ausdrücklich auch sonstige politische Entscheidungen der Bevölkerung zur Abstimmung und Einflussnahme vorgelegt werden.
Direktdemokratische Instrumente müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen eingeführt werden:

Auf- und Ausbau demokratischer Strukturen und Einflussmöglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung, Bildungs- und Ausbildungsstrukturen; Ausweitung der Informationsrechte der Bevölkerung gegenüber Verwaltung, Arbeitgebern und Sicherheitsbehörden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Höll

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