Selbstorganisierte Abstimmung - III

III. Die Willensbekundung

1.

 Mit diesem Abstimmungsprojekt nehmen wir die Richtung der Grundaspekte des Regelungsvorschlages für die »dreistufige Volksgesetzgebung« auf, wie wir sie in der Petition an den 17. Bundestag vom 9. November 2009 fordern.

2.

 Wir schließen damit bewusst an jene Devise an, die zwischen dem 9. Oktober bis zum Fall der Mauer den emanzipatorischen Charakter der »friedlichen Revolution« in der DDR geprägt hatte, dann aber ihre ursprüngliche plebiszitäre Identität zugunsten einer nationalen Perspektive aufgab, sich nach dem Muster des real-existierenden vormundschaftlichen Parlamentarismus der BRD weiterentwickelte und schließlich am 3. Oktober 1990 in deutscher Einheit »verduftete«.

3.

 Wenn wir nun den revolutionär-plebiszitären Auftakt der »deutschen Oktoberrevolution« von 1989 vollenden wollen, um damit zugleich die beiden Vorgeschichten und ihre gemeinsame Herkunft, das III. Reich,* »aufzuheben« und Deutschland demokratiepolitisch als emanzipiertes Gemeinwesen »auf die Höhe der Zeit« zu stellen, dann wird uns das nicht nur mit dem Akt der »selbstorganisierten Abstimmung« gelingen; dafür bringt dieses Verfahren zu wenig politisches Gewicht auf die Waage.

4.

Erst wenn wir gegenüber der Volksvertretung konkret nachweisen können, dass ein Großteil der heute stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger das plebiszitäre Element des Grundgesetzes Art. 20 Abs. 2 so verwirklichen will, wie es die Petition vom 9. November mit der »dreistufigen Volksgesetzgebung« vorschlägt, wird es den verlangten Volksentscheid darüber geben.

Um gegenüber dem Bundestag diesen Nachweis zu
erbringen, bitten wir alle, die dazu beitragen wollen,

sich außer mit ihrem Abstimmun
gsvotum auch an der
Willensbekundun
g zu beteiligen.
Dazu ist dann die

Angabe des Namens und der Adresse notwendig:

Wer an der Aktion mitarbeiten will:
Wenn möglich bitte auch Emailadresse angeben

So kann es gelingen. 

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* Mit diesem Hinweis beziehen wir uns auf den 23./24. März 1933, als die Reichstagsmehrheit mit ihrer Zustimmung zu Hitlers Ermächtigungsgesetz die Weimarer Verfassung faktisch außer Kraft setzte. Aus diesem Sündenfall folgte alle weitere Schmach: Diktatur, Holocaust und Krieg. Anstatt die Demokratie zu verteidigen und vor allem auch einen Kultur der Volksgesetzgebung zu entwickeln, verkaufte das seiner Souveränität noch nicht bewusste Volk sein »Erstgeburtsrecht« an einen menschenfeindlichen Staat, den seine parlamentarischen Volksvertreter einem demagogischen Massenmörder auslieferten.